Seit Jahren entzweit Atze Schröder die Fernsehzuschauer. Die einen sind begeistert von den Witzen, Sprüchen und Pointen des Ruhrgebiets-Originals, die anderen sind einfach nur genervt von seiner Proleten-Sprache und schalten um, wenn der Lockenkopf auf der Mattscheibe auftaucht.
Doch alle beiden Lager haben eins gemeinsam: beide Fraktionen interessiert, wie Atze Schröder ohne Perücke aussieht. Denn eins ist klar: wenn der Comedian nicht auf der Bühne steht und sein Alltags-Outfit trägt, würden ihn die wenigsten auf der Straße, an der Fleischtheke im Supermarkt oder im Schwimmbad erkennen.
Ein Gerichtsurteil untersagt es allerdings, weder den richtigen Namen von Atze Schröder noch Fotos von ihm in der Öffentlichkeit als Privatperson preiszugeben:
Das Landgericht Berlin hat einem Zeitungsverlag die Verbreitung des bürgerlichen Namens des Comedians “Atze Schröder” untersagt. Die Richter kamen nach der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht, weil das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens. Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine “Enttarnung”, die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse.
Bereits im Jahr 2005 war einem anderen Zeitungsverlag untersagt worden, Bildnisse die den Antragsteller in privaten Alltagssituationen zeigen, zu veröffentlichen (Landgericht Berlin 27 O 26/05; Kammergericht 9 U 71/05). Schriftliche Urteilgründe liegen noch nicht vor. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Kammergericht möglich. (Gesch.-Nr. 27 O 72/07, Landgericht Berlin)
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 14/2007 des LG Berlin vom 14.03.2007 via Handakte) (Quelle)
Wer den richtigen Namen des Spaßmachers in Erfahrung bringen möchte, kann sein Wissen bei Wikipedia erweitern. Und in Sachen Fotos von Atze Schröder aus seinem Privatleben kann die Google-Bildersuche eine große Hilfe sein.
Aus diesem Grund gibt es hier also weder Fotos von Atze Schröder aus seinem Privatleben oder seiner Kindheit zu sehen, noch gebe ich den “echten” Namen des Künstlers preis.
7. Februar 2011 um 14:02
Erst Mario Barth mit dem Schutz des Wortes "Uschi" und jetzt Atze mit dem gerichtlich erwirkten Verbot. Jungs, denke auch manchmal daran , wer euch die Kohle aufs Konto schaufelt, nämlich die Fans. Eine Marke um seine Person aufzubauen ist ja nachvollziehbar, aber irgendwo ist dann mal Schluss. Oder wollt ihr ein Running Gag werden wie Herr Schröder und seine Haarfarbe.
7. Februar 2011 um 15:25
Da reicht aber ein einfacher Blick ins Patentregister.
Da erfährt man dann zumindest, dass A.S. in Wirklichkeit H.A. heisst.
10. Februar 2011 um 13:12
Aber mal ehrlich: Wen interessiert wie der Atze Schröder wirklich heißt?
Mich nicht, würde mich nicht weiterbringen. Der soll seine Perücke auflassen und seine Witze machen. Das reicht.
Außerdem gönne ich den sogenannten "Promis" das bisschen Privatsphäre.
Gruss Daniel
16. März 2011 um 22:10
Mich Interessiert es auch wie Atze ohne Perücke aussieht
27. März 2011 um 21:45
Ich hab Atze Schröder mal im Urlaub gesehen, inklusive Kind.
Ist einige Jahre her, und ich habe ihn absolut nicht erkannt. Erst, als jemand meinte, er sei es, erkannte ich ihn 😀
Sehr kurze Haare hatte er damals. Sah schon etwas ulkig aus *gg*
27. März 2011 um 21:51
Das wäre ja jetzt der Oberhammer, wenn Du ihn fotografiert hättest 🙂
Pingback: [Webmasterfriday] Wie wichtig ist der Titel eines Blogartikels? | :: Tagestexte
Pingback: Das war 2015 in meinem Blog > Weblog > 2015, Blog, Daten, Rückblick, Weblog
Pingback: Zu Unrecht vernachlässigt: das Blog-Archiv > Blogparade > Archiv, Blog, Blog-Archiv, Webmaster Friday
Pingback: Das war 2013 in meinem Blog > Weblog > 2013, Blog, Daten, Rückblick, Weblog